Die Praxisgebühren richten sich grundsätzlich etwa nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, der GebüH.
Da diese jedoch nicht immer den eigentlichen Einsatz bestimmter Verfahren oder die Dauer von Therapien abdeckt gibt es als Anhaltspunkt für die Höhe des Honorars einen Stundensatz. Der beläuft sich aktuell auf einen Richtwert zwischen 60.- € und 80.- € pro Stunde.
Je nach Bedarf oder Möglichkeit kann sich dieser Rahmen aber auch verschieben.
Am besten vereinbaren wir das Honorar zu Beginn der Behandlung gemeinsam.
Eine mündlich abgeschlossene Vereinbarung dazu benötigt keine zusätzliche schriftliche Fixierung um auch eine rechtlich verbindliche Gültigkeit zu besitzen.
Die Art der Bezahlung kann je nach vorheriger Absprache entweder als Barzahlung oder per Überweisung erfolgen. Wir vereinbaren auch diesen Modus in Absprache.